Wie lange müssen Autofahrer nach einem Unfall auf die Polizei warten?

23.03.2021

Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von „feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.

Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht. Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im Urteil.  

About Oliver Pyzik

Nach dem Studium und den Abschlüssen als Master of Business Administration (MBA) und Diplom-Kaufmann, habe ich meine Karriere im Bereich Versicherungen 2006 bei der Allianz begonnen. Dort habe ich mir das Versicherungsfachwissen angeeignet. Seit 2013 bin ich selbständig als Versicherungsmakler tätig. Zunächst im Rahmen der CP Versicherungsmakler GbR und seit 2017 als Einzelunternehmung unter dem Namen Oliver Pyzik Versicherungmakler.

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