Maklerprovision bei Immobilienkauf soll künftig bundesweit geteilt werden

12.06.2020

Seit fünf Jahren gilt bei der Immobilienvermietung in Hinsicht auf die Maklercourtage das Bestellerprinzip, gemäß dem Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Beim Immobilienkauf dagegen herrscht Wildwuchs; in der Mehrzahl der Bundesländer wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in einigen können Verkäufer sie aber noch komplett auf die Käufer abwälzen.

Mitte Mai hat der Bundestag nun beschlossen, dass eine 50:50-Aufteilung künftig bundesweit vorgeschrieben werden soll. Eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeutet das insbesondere für Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen niedersächsischen Regionen. Generell beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger wird in Hamburg (6,25 Prozent) sowie in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 5,95 Prozent) veranschlagt.

Da im Bundesrat kein Widerstand gegen die Novelle erwartet wird, könnte sie schon zum kommenden Jahreswechsel in Kraft treten.

About Oliver Pyzik

Nach dem Studium und den Abschlüssen als Master of Business Administration (MBA) und Diplom-Kaufmann, habe ich meine Karriere im Bereich Versicherungen 2006 bei der Allianz begonnen. Dort habe ich mir das Versicherungsfachwissen angeeignet. Seit 2013 bin ich selbständig als Versicherungsmakler tätig. Zunächst im Rahmen der CP Versicherungsmakler GbR und seit 2017 als Einzelunternehmung unter dem Namen Oliver Pyzik Versicherungmakler.

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